Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin wurde von ihrer Hausärztin betreut und stand gleichzeitig bei einem Facharzt aufgrund einer diagnostizierten Schizophrenie in Behandlung. Als sich bei der in einem Pferdestall wohnenden Beschwerdeführerin eine zunehmende Verwahrlosung abzeichnete, wurde sie auf Betreiben ihres Beistandes von der Hausärztin zu einem Praxisbesuch eingeladen, erschien dort aber nicht. Nach einer Unterredung mit der Mutter der Patientin wurde sie von der Hausärztin vorsorglich in die Klinik eingewiesen. Gegen diese Einweisung richtet sich die beim Verwaltungsgericht erhobene Beschwerde.