B. Gerichtsentscheide 2282 2282 Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Die vorsorgliche Einweisung einer Patientin in die psychiatrische Klinik durch eine Medizinalperson kann nicht bloss gestützt auf Fremdangaben erfolgen, sondern setzt eine persönliche Untersuchung durch die einweisende Ärztin voraus.