Ausgaben führen stets zu einer Schmälerung des Finanzvermögens. Werden dagegen die frei realisierbaren Vermögenswerte des Finanzvermögens lediglich umgeschichtet, so spricht man von einer blossen Anlage (vgl. Markus Rüssli, Das Ausgabenreferendum am Beispiel der Stadt Zürich, ZBl 110/2009, S. 125 ff., 130, auch zum Folgenden). Damit wird die Zusammensetzung, nicht aber die Höhe des Finanzvermögens verändert. Eine Anlage dient dazu, vorhandenes Vermögen zum Zweck der Werterhaltung und zur Sicherstellung eines angemessenen Ertrages in eine andere wirtschaftliche Form zu bringen.