B. Gerichtsentscheide 2280 1. Verwaltungsgericht 2280 Stimmrechtsbeschwerde. Anfechtung eines Gemeinderatsbeschlusses, der die Kosten für die Renovation eines Gebäudes als gebundene Ausgabe bezeichnet und die Zulässigkeit eines Ausgabenreferendums verneint. Ist ein Gebäude dem Finanzvermögen zuzurechnen, gelten Aufwendungen für Renovationen unter Umständen nicht als Ausgaben und unterliegen schon deshalb nicht dem Ausgabenreferendum.