Das schützwürdige Interesse muss nicht rechtlicher Natur sein. Als schutzwürdige Interessen kommen auch faktische Interessen wirtschaftlicher oder ideeller Natur in Frage. Strittig ist, ob sich aus der Ausführung des umstrittenen Bauprojekts für den Rekurrenten aktuelle praktische oder rechtliche Nachteile ergeben. Wie die Vorinstanz zu Recht festgestellt hat, begründen allgemein gehaltene Einwände keine Legitimation. Dies gilt vorliegend für das Vorbringen des Rekurrenten bezüglich des durch die zwei geplanten Bauten verursachten Verlustes eines Stückes Identifikation bzw. des Wohnwerts der Gemeinde. Der Rekurrent macht mit diesen Einwänden keine konkreten Nachteile geltend.