Mittels Sondernutzungsplan, welcher den Rahmennutzungsplan nicht ersetzt, kann diese Nutzung in einem begrenzten Gebiet präzisiert oder ergänzt werden. Grundsätzlich sind solche Pläne nur für die zonenkonforme Ausgestaltung der Raumordnung zulässig, d.h. sie dürfen dem Rahmennutzungsplan nicht widersprechen. Sie sollen sich mit anderen Worten an der Grundordnung orientieren und diese sinnvoll ergänzen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass mit diesen Plänen Abweichungen von der Regelbauweise gemäss Grundordnung gänzlich ausgeschlossen wären.