4.4.2 Entgegen der Rekurrentin handelt es sich bei der strittigen Anbaute am Attikageschoss nicht um eine solche �technisch bedingte“ Dachaufbaute. Dieser Bauteil ist nicht vergleichbar mit Kaminen, Belüftungsanlagen, Treppenhäusern oder Liftaufbauten, die aus technischen Gründen über die Dachfläche des Obergeschosses ragen müssen und an einen Standort auf dem Dach des Obergeschosses gebunden sind. Zum einen wird die strittige Anbaute, wie sich anlässlich des Augenscheins gezeigt hat und wie die Rekurrentin selber anerkennt, zur Lagerung von Gartenmöbeln benutzt.