Als weitere Beispiele können etwa Antennen, Sonnenkollektoren oder Lüftungsrohre genannt werden. Die technische Bedingtheit setzt dabei einerseits voraus, dass der Standort der Dachaufbaute technisch bedingt sein muss und andererseits, dass die Aufbaute einen funktionellen Bezug zum jeweiligen Gebäude hat (die Dachaufbaute oder -anlage muss der hausinternen Erschliessung, Versorgung oder Entsorgung dienen; vgl. Urteil VGer AR vom 28. März 2007 i.S. T. AG gegen F. A. et al., E. 3.2). 4.4.2 Entgegen der Rekurrentin handelt es sich bei der strittigen Anbaute am Attikageschoss nicht um eine solche �technisch bedingte“ Dachaufbaute.