Gemäss Art. 80 Abs. 3 BauG sind die Gemeinden nämlich ausschliesslich zuständig für den Schutz der Natur-, Landschafts- und Kulturwerte innerhalb der Bauzone, ausgenommen die Ortsbilder von nationaler Bedeutung. Departement Bau und Umwelt, 02.07.2009 1477 Baubewilligungsverfahren. Ein Geräteraum resp. eine Bewässerungszentrale kann nicht als Dachaufbaute im Sinne des kommunalen Baureglements qualifiziert werden. Aus den Erwägungen: 4.4 Die Rekurrentin macht geltend, die strittige Anbaute (Geräteraum/Bewässerungszentrale) sei eine technisch bedingte Aufbaute im 10 A. Verwaltungsentscheide 1477