A. Verwaltungsentscheide 1477 für Schutzmassnahmen nach Art. 80 Abs. 1 BauG alleine der Kanton zuständig ist. b) Die Kommission Planung und Baubewilligung der Gemeinde H. ist der Ansicht, dass das vorliegende Bauprojekt Art. 53 Abs. 7 des Baureglements der Gemeinde H. (nachfolgend BauR H.) widerspreche und sieht sich deshalb befugt, um den Erhalt von Vorgärten zu sichern, die Parkplatzerweiterung zu verweigern. Gemäss Art.