zum Beispiel für Notrufe und bei Naturkatastrophen. Egal bei welcher Krisenlage, Funkamateure sind bei einem Ausfall der kommerziellen Telekommunikationsnetze weltweit oft die ersten, die wieder Kontakt zur Aussenwelt herstellen können. Es besteht somit auch ein öffentliches Interesse an der Realisierung dieses Projektes. Demgegenüber sind keine öffentlichen Interessen ersichtlich, die dem Umbau der bestehenden Antenne entgegenstehen. e) Es kann somit festgehalten werden, dass das vorgesehene Projekt die Anforderungen von Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV erfüllt. Da vorliegend die Besitzstandgarantie bejaht wird, erübrigt sich die Prü-