Bauen ausserhalb der Bauzone. Besitzstandgarantie. Der Umbau einer bestehenden Antennenanlage in eine Gemeinschaftsanlage kann als teilweise Änderung im Sinne von Art. 24c RPG i.V.m. Art. 42 RPV qualifiziert werden. Aus den Erwägungen: 4. a) Der Rekurrent ist seit 1972 konzessionierter Radioamateur. Diese Konzession berechtigt ihn zum Erstellen und Betreiben einer Amateurfunkstation inkl. Antenne auf allen, dem Amateurfunk zur Verfügung stehenden Frequenzen. Der Rekurrent beabsichtigt, den bestehenden Antennen-Hauptmast (Gittermast von 15 m Höhe) der ehemaligen Cablecom-Kabelfernseh-Empfangsstelle Knollhausen/Reute in eine Gemeinschaftsantenne für Radioamateure umzubauen.