Dies ist einsichtig; da sie nicht aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen oder wegen der Bodenbeschaffenheit sowohl im Grundsatz als auch in ihrem räumlichen Dimensionen auf einen Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen ist (positive Standortgebundenheit). Auch kann die Schreinerei aufgrund ihrer geringen Immissionen ohne weiteres in der Bauzone betrieben werden (negati- 4 A. Verwaltungsentscheide 1475