Aus den Erwägungen: Nach dem Gesagten stellt sich für das Obergericht die Frage, ob es den Freispruch des Einzelrichters des Kantonsgerichts bestätigen soll bzw. ob weitere Beweise abzunehmen sind. 1. Das Gebot der materiellen Wahrheit verlangt, dass Untersuchungsbehörde und Gericht den Sachverhalt aus eigener Initiative ermitteln; sie instruieren sich selbst, weshalb man von Ermittlungsund Instruktionsmaxime, auch Untersuchungs- oder Inquisitionsmaxime spricht. Die Aufklärungspflicht bezieht sich sowohl auf die Straftat als solche wie auch auf die sich daraus und aus der Person des Täters ergebenden Sanktionen.