Bereits im Rückweisungsentscheid vom 15. Februar 2006 ist darauf hingewiesen worden, dass das Anklageprinzip bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit eine hinreichende Konkretisierung verlange (Robert Hauser/ Erhard Schweri/Karl Hartmann, Schweizerisches Strafprozessrecht, 6. A., Basel 2005, 7. Teil, § 50 N 7). Das Obergericht des Kantons Thurgau verlangt deshalb eine Darstellung des tatsächlichen oder 116 116 B. Gerichtsentscheide 3529