Quote und auch keinen Überschuss. Zudem habe er eine Million Schulden und kein eigenes Auto oder Schiff. Er sei von November 2003 bis Juli 2004 seiner Pflicht nur teilweise nachgekommen, da seine Mittel keine höheren Zahlungen zugelassen hätten. 1.2. Im Sinne einer Vorfrage ist zu prüfen, auf welchen Zeitraum sich der Strafantrag erstreckt. Ein Strafantrag ist gültig für den Zeitraum, in dem der Täter ohne Unterbrechung den Tatbestand erfüllt (BGE 118 IV 329). Gemäss den unwidersprochen gebliebenen Angaben des Angeklagten hat er am 29. Juli 2003 Fr. 850.-- für den August 2003 bezahlt. Danach hat er verspätet und ab November 2003 zu wenig bezahlt.