Die Reduktion der täglichen Ausgaben um diesen Betrag sei praktisch für jedermann möglich. Eine exakte Prüfung der Leistungsfähigkeit sei deshalb nicht notwendig. Immerhin könnte festgehalten werden, dass der Angeklagte verpflichtet gewesen wäre, seine Arbeitskraft voll auszuschöpfen und eine Arbeitsstelle mit einem Pensum von 100 % anzunehmen. Die Geschädigte hat ausführen lassen, der Angeklagte habe ein hohes Einkommen und fahre teure Autos und ein Schiff. Zudem leiste er sich auch aufwändige Ferien. Der Angeklagte hat sein Einkommen mit Fr. 4'700.-- brutto bzw. Fr. 4'054.-- netto beziffert. Diesen Einkünften stehe ein Existenzminimum von Fr. 4'568.-- gegenüber.