B. Gerichtsentscheide 3529 2.5 Strafprozess 3529 Anklagegrundsatz. Vernachlässigung von Unterhaltspflichten. Das Anklageprinzip verlangt bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schuldners eine hinreichende Konkretisierung. In casu ist aufgrund der fehlenden Anklage zugunsten des Angeklagten von seiner Leistungsunfähigkeit auszugehen (Art. 26 StPO).