O., S. 539). Ob der Schuldner neues Vermögen förmlich kapitalisiert hat, ist nicht entscheidend; neues Vermögen liegt auch schon vor, wenn das Einkommen des Schuldners das zur Führung eines standesgemässen Lebens Notwendige übersteigt und die Bildung von Vermögen erlauben würde (Gut/Rajower/Sonnenmoser, a.a.O., S. 539). Mit dieser Praxis wird der Schuldner indirekt verpflichtet, seinen Arbeitsverdienst soweit zu sparen, als er nicht zur Deckung des standesgemässen Aufwandes notwendig ist (Gut/Rajower/Sonnenmoser, a.a.O., S. 539).