Aus den Akten geht sodann hervor, dass auch Geschäftsauslagen, wie zum Beispiel Medikamente nicht bezahlt wurden bzw. werden (so wurde der Firma G.S. in der Betreibung Nr. X ein Verlustschein über CHF 81'695.55 ausgestellt). Weitere Verlustscheine resultieren aus einer Betreibung der AHV-, IV-, AVS- und AI-Beiträge. Unter diesen Umständen ist die Schlussfolgerung des Betreibungsamtes, der Beruf des Schuldners sei nicht rentabel, nicht zu beanstanden. Was das zweite Merkmal der Rentabilität anbelangt, wird verlangt, dass die Verwendungskosten des als Kompetenzgut angesprochenen Hilfsmittels in einem vernünftigen Verhältnis zu dem mit ihm erzielten Ertrag stehen.