Geschützt ist aber nicht jede wirtschaftliche Betätigung schlechthin, sondern nur die Berufstätigkeit im engeren Sinne. Entscheidend dafür ist die Abgrenzung zwischen “Beruf” und “Unternehmung”. Der Begriff des “Berufes” setzt die Anwendung persönlicher Fähigkeiten, eigener Arbeitskraft und eigenen Wissens voraus. Die “Unternehmung” ist demgegenüber industriell entwickelt und unterbaut. Der Unternehmer benützt, über seine persönlichen Fähigkeiten hinaus, in grösserem Stil maschinelle Einrichtungen und beansprucht in stärkerem Masse die Arbeitskraft Dritter.