Die swisscaution ist keine Bank, sondern eine Versicherungsgesellschaft (vgl. die Erläuterungen auf www.swisscaution.ch/de). Gemäss den auf www.swisscaution.ch/de angegebenen Informationen handelt es sich bei der von swisscaution gewährten Sicherheit um eine Bürgschaft. Weil die Gesuchsgegnerin 106 106 B. Gerichtsentscheide 3527 und ihr Ehemann demnach keine Zahlung an den Gesuchsteller getätigt haben, können sie auch nichts zu Verrechnung bringen. KGP, 11.04.2008 3527