B. Gerichtsentscheide 3526 3526 Rechtsöffnung. Verrechnung. Der Betriebene kann im Rahmen der provisorischen Rechtsöffnung eigene Forderungen zur Verrechnung stellen (Art. 82 SchKG). Er wird befreit, wenn er glaubhaft macht, dass seine Schuld durch Verrechnung erloschen ist. Eine Leistung der Sicherheit bei der “swisscaution” berechtigt nicht zur Verrechnung. Aus den Erwägungen: Ein Mietvertrag stellt nach der herrschenden Lehre und Rechtsprechung für den fälligen Mietzins eine Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG dar (Daniel Staehelin, Basler Kommentar, SchKG I, Basel 1998, N 14 zu Art. 82 SchKG; Panchaud/Caprez, Die Rechtsöffnung, Zürich 1980, § 74). Es liegt mithin ein Titel zur provisorischen Rechtsöffnung vor. Der Richter hat die provisorische Rechtsöffnung auszusprechen, wenn der Betriebene nicht Einwen- dungen, welche die Schuldanerkennung entkräften, sofort glaubhaft macht (Art. 82 Abs. 2 SchKG). Die Gesuchsgegnerin hat mehrere Positionen zur Verrechnung gestellt. Im Rahmen der provisorischen Rechtsöffnung wird der Betriebene befreit, wenn er glaubhaft machen kann, dass seine Schuld durch Verrechnung erloschen ist (Panchaud/Caprez, a.a.O., § 36). Bestand, Höhe und Fälligkeit der Gegenforderung muss nur glaubhaft gemacht werden, ein liquider Urkundenbeweis ist nicht erforderlich (Daniel Staehelin, a.a.O., N 93 zu Art. 82 SchKG). Unter anderem will die Gesuchsgegnerin die Kaution zur Verrechnung bringen. Eine Verrechnung ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Gesetzgebers ausgeschlossen, wenn die Kaution gesetzeskonform (d.h. bei einer Bank) hinterlegt worden ist (Art. 257e Abs. 3 OR; vgl. auch den Entscheid des Aargauer Obergerichts vom 14. November 1991, in: SJZ 1994, S. 332). Im vorliegenden Fall ist keine gesetzeskonforme Hinterlegung erfolgt. Denn aus der von der Gesuchsgegnerin bzw. ihrem Ehemann erstellten Abrechnung ist ersichtlich, dass die Mieter ihre Sicherheit bei der "swisscaution" geleistet haben. Die swisscaution ist keine Bank, sondern eine Versicherungsgesellschaft (vgl. die Erläuterungen auf www.swiss- caution.ch/de). Gemäss den auf www.swisscaution.ch/de ange- gebenen Informationen handelt es sich bei der von swisscaution gewährten Sicherheit um eine Bürgschaft. Weil die Gesuchsgegnerin 106 106 B. Gerichtsentscheide 3527 und ihr Ehemann demnach keine Zahlung an den Gesuchsteller getätigt haben, können sie auch nichts zu Verrechnung bringen. KGP, 11.04.2008 3527 Pfändung eines Anspruchs. Die Pfändbarkeit bzw. Verwertbarkeit einer Zulassungsbewilligung ist unter den Voraussetzungen, dass im Kanton Appenzell Ausserrhoden grundsätzlich Bedarf für Hausarzt/ Allgemeinpraktiker-Bewilligungen besteht, das Departement Gesund- heit einer Übertragung zustimmt und bei der Verwertung mit grosser Wahrscheinlichkeit ein im Verhältnis zum angegebenen durch- schnittlichen Nettoeinkommen angemessener Ertrag erzielt werden könnte, grundsätzlich gegeben (Art. 92 SchKG). Sachverhalt: Am 25. September 2008 verfügte das Betreibungsamt Herisau gegenüber Z. eine Verdienstpfändung im das Existenzminimum von CHF 2'163.00 übersteigenden Betrag des Nettoverdienstes pro Monat. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die pfändbare Verdienst- quote CHF 12’837.00 pro Monat betrage, falls der Schuldner seiner monatlichen Rechenschaftspflicht nicht nachkomme. Zusätzlich wurde der Anspruch des Schuldners auf eine Zulassungsbewilligung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gepfändet. Aus den Erwägungen: Zur Diskussion steht somit die Pfändbarkeit resp. Verwertbarkeit der eingepfändeten Praxisbewilligung/Zulassung. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob diese überhaupt einen pfänd- baren Vermögenswert darstellt und ob es sich bei der Tätigkeit eines Hausarztes und Allgemeinmediziners um einen Beruf handelt. Falls diese Fragen bejaht werden können, ist weiter zu untersuchen, ob der Beruf resp. die eingesetzten Hilfsmittel rentabel sind und der Erlös aus der Verwertung der Zulassungsbewilligung in einem vernünftigen Verhältnis zum erzielten Ertrag steht, der mit dieser Bewilligung erzielt werden kann. 107 107