Weiter ist die Krankheit von X. nicht für den Schuldenberg verantwortlich, sondern der angehäufte Schuldenberg war gemäss dem Arztzeugnis Auslöser für die psychische Dekompensation. Schliesslich hat der Beschwerdeführer in keiner Weise dargelegt, dass ein Rechtsstillstand von drei Monaten es ihm erlauben würde, seine finanziellen Verhältnisse dauerhaft zu sanieren. Im Gegenteil ist es gemäss der Vernehmlassung des Betreibungsamtes Appenzeller Mittelland sehr unrealistisch, dass sich die diversen Probleme mit der Gewährung eines Rechtsstillstandes resp. mit dem blossen Hinauszögern lösen lassen.