B. Gerichtsentscheide 3525 örtlich unzuständig erklärt. Im Übrigen ist der Verfahrensablauf, wie ihn das Betreibungsamt Appenzeller Mittelland skizziert hat, korrekt. AB SchK, 27.08.2008 3525 Rechtsstillstand wegen schwerer Erkrankung (Art. 61 SchKG). Entgegen dem Wortlaut der Bestimmung reicht eine schwere Krankheit allein nicht aus, um einen Rechtsstillstand zu begründen. Der Rechtsstillstand muss vielmehr aufgrund der gesamten Umstände als gerechtfertigt erscheinen.