Aus den Erwägungen: Das Prinzip des gesetzmässigen Betreibungsortes gilt für die ganze Betreibung: Alle Stadien des Verfahrens müssen grundsätzlich am richtigen Ort durchgeführt werden. Das kann unter Umständen dazu führen, dass im Verlauf des Verfahrens das Forum ändert, beispielsweise bei einem Wohnsitzwechsel. Dann muss die Betreibung am neuen Ort fortgeführt werden (es gibt hier also keine perpetuatio fori wie im Zivilprozess). Praktische Erwägungen gebieten jedoch eine vernünftige Einschränkung dieser betreibungsrechtlichen Regel. Darum bestimmt das Gesetz für die verschiedenen Betreibungsarten je einen Zeitpunkt, von dem an der Betreibungsort unverrückbar bleibt.