Sachverhalt: Mit schriftlichem Vertrag (vom Beklagten unterzeichnet am 1. Oktober 2007) vermietete der Beklagte dem Kläger in B. ein möbliertes Zimmer. Als Mietbeginn legten die Parteien den 1. Oktober 2007 fest. Der Mietzins betrug Fr. 1'100.-- pro Monat. Am 31. März 2008 sprach der Beklagte unter Verwendung des amtlichen Formulars die Kündigung des Mietverhältnisses per Ende April 2008 aus. Mit Eingabe vom 19. April 2008 (Postaufgabe) wandte sich der Kläger an die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Am 30. April 2008 fand die Schlichtungsverhandlung in Trogen statt. Dabei schlossen die Parteien den folgenden Vergleich: