Dabei schlossen die Parteien den folgenden Vergleich: "Das Mietverhältnis wird einmalig bis 5.5.2008 erstreckt, sofern der Kläger Vorauskasse leistet und den Zahlungsrückstand von Fr. 140.00 bezahlt." Gestützt auf diesen Vergleich schrieb die Schlichtungsstelle das Verfahren am 30. April 2008 zufolge Vergleichs als erledigt ab. 100 100