99 99 B. Gerichtsentscheide 3523 möglicherweise im Zuständigkeitsbereich ihrer Subunternehmer gemacht worden sind. Abschliessend kann festgestellt werden, dass der Angeklagten kein Organisationsverschulden gemäss Art. 102 nStGB vorgeworfen werden kann. Entsprechend ist sie auch in materieller Hinsicht von der Anklage freizusprechen. KGP, 20.03.2008 2.3 Zivilprozess 3523