B. Gerichtsentscheide 3522 schliessen können, die Einvernahme der vom Beschwerdeführer beantragten Zeugen würde mutmasslich keinen Erkenntnisgewinn bringen, da der Sachverhalt insbesondere auf Grund der glaubhaften Aussagen des Beschwerdeführers anlässlich der polizeilichen Einvernahme nachgewiesen sei. 3522 Gewässerschutz. Verantwortlichkeit einer Generalunternehmerin für ihre Subunternehmer (vgl. Art. 102 StGB).