Angaben in seiner Wohnung einen CD-Wechsler und im Auto nicht. Angesichts dessen hätte er sich mit Sicherheit die CD’s im Auto geholt und wäre damit in die warme Wohnung zurückgekehrt. Diese Überlegungen sprechen vollumfänglich dafür, dass sich die Ereignisse des fraglichen Abends so zugetragen haben, wie sie der Angeklagte am 8. Dezember 2006 gegenüber der Polizei schilderte, er aber mehr alkoholische Getränke zu sich genommen hat, als er in der ersten Einvernahme angab. Ob die Zeitangaben Ungenauigkeiten im 10-Minuten-Bereich enthalten, ändert daran nichts.