Dabei sei er eingeschlafen und in der Folge von der Polizei geweckt worden. Die Aussage vor der Polizei sei schon für sich allein offensichtlich widersprüchlich. Kein Mensch gehe abends um 18.30 Uhr in ein Restaurant, bestelle sich ein Guinness und trinke dieses Bier während 4 Stunden. Zudem gehe 92 92 B. Gerichtsentscheide 3521