Angeklagte effektiv in angetrunkenem Zustand Auto gefahren sei. Nach dem Konsum des nach allen seinen Aussagen einzigen Biers sei der Angeklagte an seine Wohnadresse in X. zurückgefahren und habe das Auto auf dem Parkplatz des Restaurants A. vis-à-vis von seiner Wohnung abgestellt. Darauf sei er in seine Wohnung gegangen und habe dort nochmals Bier konsumiert. Danach habe er noch Musik-CD’s aus dem Auto holen wollen. Im Auto habe er deshalb noch einige CD’s nach Musikstücken abgesucht und zu diesem Zweck Motor und Heizung laufen lassen. Dabei sei er eingeschlafen und in der Folge von der Polizei geweckt worden.