kontrolle wurde der Angeklagte schlafend am Steuer des fraglichen Fahrzeugs angetroffen und durch die Polizei geweckt. Dabei wurden bei ihm Alkoholsymptome festgestellt. In der Folge wurden auf dem Polizeiposten X. zwei Atemalkoholmessungen durchgeführt (um 23.24 bzw. 23.26 Uhr), welche Werte von 0.67 und 0.69 Gewichtspromille ergaben. Der Angeklagte anerkannte den tieferen der beiden Werte mit seiner Unterschrift auf dem Polizeiprotokoll.