Sachverhalt: Am 8. Dezember 2006, ca. 23.00 Uhr, ging bei der Notrufzentrale der Kantonspolizei in Trogen die Meldung ein, auf dem Parkplatz des Restaurants A. in X. befinde sich ein Motorfahrzeug, das mit laufendem Motor parkiert sei. Anlässlich der darauffolgenden Polizei- 91 91 B. Gerichtsentscheide 3521