Aus den Erwägungen: Der Kläger stellte dem Beklagten bei Einlieferung der reparaturbedürftigen Softeismaschine eine Ersatzmaschine zur Weiterführung der Geschäfte zur Verfügung. Der Kläger stellte die Kosten für diese Maschine zusammen mit der Entschädigung für die Erarbeitung des 87 87 B. Gerichtsentscheide 3519