Gebrauchsleihe oder Miete. Wurde eine Ersatzmaschine mit Kenntnis des Berechtigten schon gebraucht, so ist im Zweifel von Gebrauchsleihe gemäss Art. 305 ff. OR auszugehen. Sachverhalt: Eine dem Beklagten gehörende Softeismaschine wurde bei einem Sturz beschädigt. Diese Maschine hatte der Beklagte beim Kläger gekauft. Nach dem besagten Sturz brachte der Beklagte die defekte Maschine zum Kläger zur Erstellung eines schriftlichen Kostenvoranschlages für eine allfällige Reparatur. Für die Weiterführung seiner Geschäfte erhielt der Beklagte eine Ersatzsofteismaschine.