Wenn man sich vor Augen hält, dass man die schnellere Erledigung von gewissen Alltagsgeschäften fördern wollte, vermag die Berücksichtigung des manuellen Charakters der ausgeführten Arbeit als einziges massgebendes Kriterium, ohne dabei deren Wichtigkeit in Betracht zu ziehen, nicht vollumfänglich zu befriedigen. Unter den Begriff Handwerksarbeit fallen deshalb nur solche Arbeiten, die im Allgemeinen keine spezielle Technologie, keine Personal- und Terminplanung sowie keine Koordination mit anderen Unternehmen erfordern und somit ohne besondere administrative Mittel ausgeführt werden können.