In jenem Verfahren müsste sodann die Erweiterung oder Erneuerung des heute bestehenden Fahrrechts geprüft werden. Mithin muss die Klage zurzeit abgewiesen werden. Vor Gericht stellten die Kläger den Beweisantrag, es sei bezüglich der Linienführung bzw. Bewilligungsfähigkeit einer genügenden Wegverbindung über das bereits heute belastete Grundstück eine Amtsauskunft beim Planungsamt einzuholen. Hierzu ist festzuhalten, dass dieses Urteil gegen die nicht ins Recht gefasste Eigentümerin