B. Gerichtsentscheide 3517 2. Obergericht und übrige Gerichte 2.1 Zivilrecht 3517 Notwegrecht. Passivlegitimation (Art. 694 Abs. 2 ZGB). Klageabweisung zurzeit. Bestehen mehrere Möglichkeiten der Notwegverbindung, so richtet sich der Anspruch gemäss Art. 694 Abs. 2 ZGB in erster Linie gegen den Nachbarn, dem die Gewährung des Notweges der früheren Eigentums- und Wegverhältnisse wegen am ehesten zugemutet werden darf und im Weiteren gegen denjenigen, für den der Notweg am wenigsten schädlich ist.