Ein Schuldenerlass durch Schenkung ist – wie schon hervorgehoben – selbst bei einem geschäftlichen Darlehen durchaus möglich und hier sogar zwingend anzunehmen. 2.3 Erweist sich die Beschwerde somit als begründet, erübrigt sich, näher auf die zum ersten Mal vor Bundesgericht erhobenen Rüge einzugehen, die Voraussetzungen für ein Nachsteuerverfahren seien nicht erfüllt gewesen. Es kann auch offen bleiben, ob insoweit auf die Beschwerde überhaupt eingetreten werden kann.