Wurde einem selbständig erwerbenden Ehepaar von den Eltern bzw. Schwiegereltern ein Darlehen gewährt und haben sie dieses in der Buchhaltung als Geschäftsschuld verbucht, so entsprach es einer langjährigen Praxis der kantonalen Steuerbehörde, dass der in einer späteren Steuerperiode seitens der Eltern gewährte Verzicht auf Rückforderung des Darlehens den Ehegatten als selbständiges Erwerbseinkommen aufgerechnet wurde, auch wenn diese geltend machten, es handle sich beim Schuldenerlass um eine steuerfreie Schenkung.