B. Gerichtsentscheide 2279 2279 Erwerbseinkommen Selbständigerwerbender: Der Forderungsverzicht des Gläubigers ist beim Darlehensschuldner dann als ein- kommens- bzw. ertragserhöhend zu qualifizieren, wenn ein unbeteiligter Dritter auf seine Forderung verzichtet. Verzichtet ein naher Verwandter eines Selbständigerwerbenden auf die Rückforderung des Darlehens, kann es sich um eine steuerbefreite Schenkung handeln (höchstrichterliche Korrektur einer kantonalen Praxis).