Dass eine ursprünglich vorhandene Symmetrie der Südfassade weggefallen und dadurch die Schutzwürdigkeit des Südtraktes nicht mehr gegeben sei, trifft nicht zu. Die Beschwerdeführer verkennen, dass im Unterschied zur symmetrischen Strenge klassizistischer Bauten (z.B. im Ortsbild von Heiden) beim herkömmlichen Appenzeller Haus namentlich an den Nebenfassaden bei der Anordnung der Fenster die Symmetrie nie massgebend war, sondern dessen "hoher Reiz […] gerade in der ungezwungenen, nur der inneren Zweckmässigkeit entsprungenen Ungleichmässigkeit" liegt (Salomon Schlatter, Das Appenzeller Haus und seine Schönheiten, 3. A., 1944, S. 28). […]