Gasthaus in der Landwirtschaftszone. Mit Baugesuch vom 11. Januar 2006 ersuchten die Eigentümer um Bewilligung einer Sanierung der Südfassade des Gasthaus- und Wohntraktes mittels Schiefereternit nach. Das Planungsamt erteilte die raumplanerische Bewilligung mit der Auflage, dass anstelle der vorgesehenen Eternitschindeln wiederum Holzschindeln anzubringen seien; ferner seien Baudetails, Materialien und Farben mit dem kantonalen Denkmalpfleger zu besprechen und nach Absprache zu bemustern. Diesen Entscheid des Planungsamtes fochten die Eigentümer mit Rekurs, später mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde und zuletzt beim Bundesgericht erfolglos an.