Das Gasthaus R. liegt in der kantonalen Landschaftsschutzzone und ist im kantonalen Schutzzonenplan von 1991 als Ganzes als "Kulturobjekt ausserhalb der Bauzone Nr. 1.9" verzeichnet (für die Rechtswirkung wird im kantonalen Schutzzonenplan noch auf Art. 16 des inzwischen aufgehobenen EG zum RPG vom 28. April 1985 verwiesen). Dieser von der Baudirektion erlassene kantonale Schutzzonenplan lag in den Gemeinden vom 3. Juni bis 2. Juli 1991 öffentlich auf, wurde in der vorliegend massgebenden Fassung mit seiner Auflage rechtswirksam und ist heute noch gültig (vgl. Art. 18 Abs. 4 des EG zum RPG und Abl. 1991, S. 483). Gemäss dem aktuell gültigen Zonenplan der Gemeinde liegt das