Der Südtrakt des Gasthauses, mit Gaststube, Wohnung und Terrasse wurde bei der Gasexplosion weniger stark beschädigt. Er weist strassenseitig nach wie vor eine herkömmlich gestemmte Holztäferfassade auf. Auch dessen Südfassade wies noch bis ins Jahr 2006 einen herkömmlichen (nicht hinterlüfteten) Holzschindelschirm auf; die Ostfassade dieses Südtraktes ist bis heute mit herkömmlichen Holzschindeln verkleidet. Das Gasthaus R. liegt in der kantonalen Landschaftsschutzzone und ist im kantonalen Schutzzonenplan von 1991 als Ganzes als "Kulturobjekt ausserhalb der Bauzone Nr. 1.9" verzeichnet (für die Rechtswirkung wird im kantonalen Schutzzonenplan noch auf Art.