Um widersprüchliche Ergebnisse zu vermeiden, drängt sich auf, dass dieser Experte diese Frage auch für den eingestürzten mittleren Hallenteil prüft. Dass der in Aussicht gestellte Belastungstest keine Rückwirkungen auf das vorliegende Verfahren haben soll, wie die Vorinstanz behaupten lässt, trifft offenkundig nicht zu. Denn die Frage, ob ein Teil- oder Totalschaden vorliegt, ist auch vor Verwaltungsgericht umstritten. Da diese und die anderen, oben skizzierten Fragen von der Vorinstanz noch nicht hinreichend ab- 64 64 B. Gerichtsentscheide 2277