Entsprechend müsste ein Gutachter die zulässige Schneelast auch nach dieser Fassung der SIA-Norm berechnen. Nachdem die nach Norm noch ohne Schäden tragbare 2 Schneehöhe bzw. -last bis auf 3.30 kN/m erhöht wurde (2003), steht somit nach wie vor nicht fest, ob die Halle wegen eines schon anfänglich oder allenfalls 1982 nicht restlos behobenen Konstruktionsmangels eingestürzt ist oder aber aufgrund einer nicht ortsüblich – nämlich normwidrig hohen – Schneelast eingestürzt ist. Ungeklärt ist ferner auch, ob im Bereich des Silos nicht von vornherein (1968 oder spätestens 1982) mit durch Windfracht (Westwind) erhöhten Schneelasten zu rechnen war.