Dabei blieb aber offenkundig noch unberücksichtigt, dass gemäss einer von der Beschwerdeführerin nachträglich bei G. eingeholten Stellungnahme dieser 1982 als Ingenieur den Auftrag hatte, im Gefolge des damals aufgetretenen Sturmschadens die gesamte Pfettenkonstruktion nachzurechnen und nötigenfalls zu verstärken. Sind solche Verstärkungen tatsächlich durchgeführt worden, wären diese selbstredend auf die im Jahr 1982 geltende Fassung der SIA-Norm 160 hin zu dimensionieren gewesen. Entsprechend müsste ein Gutachter die zulässige Schneelast auch nach dieser Fassung der SIA-Norm berechnen.